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VwGH 19. 3. 1997, 95/01/0051 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/872ZfV 1998, 383

37 AVG (Zweck des Ermittlungsverfahrens, ausreichende Gelegenheit für Parteien zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen; Nichtbekanntgabe einer anonymen Auskunftsperson im Asylverfahren)

§ 66 Abs 4 AVG („Sache“ des Berufungsverfahrens; erstmalige Heranziehung eines Asylverlustgrundes durch Berufungsbehörde zulässig)

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