§ 69 Abs 1 Z 2 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens; Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel; Verschuldensfreiheit der Partei an der nicht rechtzeitigen Geltendmachung; Unbeachtlichkeit des Verschuldens der Behörde)
VwGH 08.04.1997, 94/07/0063
§ 69 Abs 1 Z 2 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens; Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel; Verschuldensfreiheit der Partei an der nicht rechtzeitigen Geltendmachung; Unbeachtlichkeit des Verschuldens der Behörde)
VwGH 08.04.1997, 94/07/0063