vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 22. 4. 1997, 94/04/0014 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/866ZfV 1998, 382

§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, behauptete Fristversäumnis, keine bei Geltendmachung eines Zustellmangels)

VwGH 22.04.1997, 94/04/0014

Im BeschwFall behauptet der Bf, dass die Zustellung der eingangs erwähnten Strafverfügung der BH rechtswidrig erfolgt sei. Bei Vorliegen von Zustellmängel kommt aber eine WE nicht in Frage. Die Zulässigkeit der WE in das Verf ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptung des WE-Werbers gedeckt ist. Der behauptete WE-Grund muss daher bereits im A auf WE in den vorigen Stand glaubhaft gemacht bzw müssen bereits im A taugl Bescheinigungsmittel beigebracht werden. Fehlt es aber schon nach diesen Behauptungen überhaupt an einer Fristversäumnis, so wurde der WE-A von den Beh des VerwStrafVerf im Ergebnis zutreffend negativ beschieden. Hat der Bf doch sein WE-Begehren mit einem rechtswidrigen Zustellvorgang begründet, der selbst bei Zutreffen nur bedeuten würde, dass durch einen rechtswidrigen Zustellvorgang die Zustellung nicht rechtswirksam ist, sohin mangels des Beginnes des Laufes der RM-Frist auch keine Frist versäumt werden konnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!