§ 68 Abs 4 Z 2 AVG (Abänderung und Behebung von Amtswegen, Aufhebung in Ausübung des Aufsichtsrechts, Herbeiführung eines strafgesetzwidrigen Erfolges; erforderliches Ermittlungsverfahren)
VwGH 20.12.1996, 94/02/0105
Mit B des Mag Linz wurde der Bfin die Bew zum erwerbsmäßigen Betrieb von insg 21 Geschicklichkeitsspielapparaten befristet erteilt.