§ 24 VStG (subsidiäre Anwendung des AVG ; § 38 )
§ 25 VStG (Verwaltungsstrafverfahren; Grundsatz der materiellen Wahrheit; keine Bindung an behördliche Entscheidungen hinsichtlich Frage der Verwirklichung des Tatbestandes und des Verschuldens)
§ 24 VStG (subsidiäre Anwendung des AVG ; § 38 )
§ 25 VStG (Verwaltungsstrafverfahren; Grundsatz der materiellen Wahrheit; keine Bindung an behördliche Entscheidungen hinsichtlich Frage der Verwirklichung des Tatbestandes und des Verschuldens)