§ 2 Abs 1 VStG (Strafbarkeit von Inlandstaten, sofern nicht anderes bestimmt; TiertransportG-Straße enthält keine Strafbarkeit einer Auslandstat)
§ 2 Abs 2 VStG (Inlandstat; Handeln oder Unterlassen im Inland, oder Eintritt des zum Tatbestand gehörenden Erfolges im Inland)