§ 45 VwGG (Wiederaufnahme des Verfahrens; keine, Vorfrage)
VwGH, 12.03.1997, 97/21/0003, 0004
Die rechtl Grundlage für die WA des Verf sieht der Bf in der Best des § 69 Abs 1 Z 3 AVG, gesteht jedoch zu, dass das VwGG einen dieser Norm entspr Wiederaufnahmstatbestand nicht kennt. Entgegen der Ansicht des Bf kommt eine gesetzwidrige, durch § 45 VwGG nicht gedeckte WA nicht in Betracht. Abw.