§ 34 Abs 2 VwGG (Verbesserungsauftrag; fehlende Ausfertigung bei Zurückstellung; Geltendmachung im ergänzenden Beschwerdeschriftsatz)
§ 45 Abs 1 Z 2 VwGG (Verbesserungsauftrag, nicht erfüllter; Wiederaufnahme; irrige Annahme der Versäumung; Hinweis im ergänzenden Beschwerdeschriftsatz auf nicht zurückgestellte Ausfertigung)