§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; kein anfechtbarer Bescheid; Baubwilligung mit Verweis auf Pläne; keine Zustellung der Pläne, Nichtbescheid)
VwGH 25.03.1997, 96/05/0263
Wenn im Spruch des B ausgesprochen wird, dass Schriftstücke oder Pläne einen wes Bestandteil des B bilden, so bewirkt das Unterbleiben der Zustellung derselben, dass von einer rechtswirksamen Zustellung des B nicht ausgegangen werden kann (VwGH 30.09.1986, 86/05/0078). Dies bedeutet, dass im BeschwFall kein anfechtbarer B vorliegt. Die Zulässigkeit der Beschw ergibt sich auch nicht aus § 26 Abs 2 VwGG. Voraussetzung für die BeschwErhebung ist, dass der B überhaupt erlassen ist. Zurückw.