§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Einstellung des Verfahrens; letztinstanzlicher Bescheid, neuer Bescheid gemäß § 52a VStG, Klaglosstellung auch wenn angestrebter Rechtszustand nicht zur Gänze bewirkt; mögliche Beschwerde gegen zweiten Bescheid)
§ 52a VStG (amtswegige Aufhebung rechtskräftiger Bescheide)