§ 28 Abs 1 Z 2 VwGG (belangte Behörde, Zurechnung; in einer Ausfertigung zusammengefasster Bescheid eines Einzelmitgliedes und einer Kammer eines UVS)
§ 48 Abs 2 Z 1 VwGG (Kostenersatz; Vorlageaufwand mehrerer belangter Behörden; gemeinsame Vorlage durch Einzelmitglied und Kammer eines UVS, bei unterschiedlichem Prozesserfolg)