§ 53 Abs 2 VwGG (Aufwandersatz, mehrere Beschwerdeführer, getrennte Beschwerden, Unterschrift ein und desselben Rechtsanwaltes; sinngemäße Anwendung auf den Fall mehrerer mitbeteiligter Parteien)
VwGH 11.03.1997, 95/07/0199, 0200, 0201
§ 53 Abs 2 VwGG (Aufwandersatz, mehrere Beschwerdeführer, getrennte Beschwerden, Unterschrift ein und desselben Rechtsanwaltes; sinngemäße Anwendung auf den Fall mehrerer mitbeteiligter Parteien)
VwGH 11.03.1997, 95/07/0199, 0200, 0201