Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung; Nichtanwendung der aufge-
hobenen Bestimmung im Anlassfall; Prüfung an Hand der bereinigten Rechtslage; Abweisung wegen Widerspruchs zu Flächenwidmungsplan, Nebengebäude in Wohngebiet; Aufhebung des Bescheides im Anlassverfahren)