§ 5 Abs 2 StVO (Atemluftprobe; Lenken auf öffentlichem Grund maßgebend, Aufforderung selbst kann auch auf Privatgrund erfolgen, Deutlichkeit der Aufforderung)
VwGH 16.04.1997, 96/03/0374
2. Für die Aufforderung zur Ablegung der Atemluftalkoholuntersuchung ist eine bestimmte Wortwahl nicht vorgeschrieben. Maßgebl ist ledigl, dass eine entspr Deutlichkeit des Begehrens zum Ausdruck kommt (VwGH 15.12.1993, 93/03/0042). Dass diese Voraussetzung erfüllt war, bestreitet der Bf selbst nicht, zumal er auf die Aufforderung des einen Beamten hin, zu „blasen“, geantwortet habe „werma nix blasn, is Privatgrund“. Abw.