vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 16. 4. 1997, 96/03/0374 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1998/825ZfV 1998, 374

§ 5 Abs 2 StVO (Atemluftprobe; Lenken auf öffentlichem Grund maßgebend, Aufforderung selbst kann auch auf Privatgrund erfolgen, Deutlichkeit der Aufforderung)

VwGH 16.04.1997, 96/03/0374

2. Für die Aufforderung zur Ablegung der Atemluftalkoholuntersuchung ist eine bestimmte Wortwahl nicht vorgeschrieben. Maßgebl ist ledigl, dass eine entspr Deutlichkeit des Begehrens zum Ausdruck kommt (VwGH 15.12.1993, 93/03/0042). Dass diese Voraussetzung erfüllt war, bestreitet der Bf selbst nicht, zumal er auf die Aufforderung des einen Beamten hin, zu „blasen“, geantwortet habe „werma nix blasn, is Privatgrund“. Abw.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!