vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 16. 4. 1997, 96/03/0370 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1998/824ZfV 1998, 374

§ 4 Abs 2 StVO (Verkehrsunfall mit Personenschaden; Verständigungspflicht, auch bei Kenntniserlangung von der Verletzung des „Unfallsgegners“ erst ca 4 Stunden nach dem Unfall)

VwGH 16.04.1997, 96/03/0370

Der „Unfallsgegner“ erklärte dem Bf an Ort und Stelle, nicht verletzt zu sein; jedoch stellte sich nachträgl heraus, dass jener eine Gehirnerschütterung erlitten hatte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!