§ 67 Abs 10 ASVG (Haftung für Beitragsschuldigkeiten; schuldhafte Verletzung der auferlegten Pflichten; Ungleichbehandlung von Beitragsverbindlichkeiten; ungleiche Bedienung gleichartiger Verpflichtungen; Behauptungs- und Beweislast des Fehlens eines Verschuldens)
VwGH 14.01.1997, 96/08/0206