§ 98 ASVG (Übertragung und Verpfändung von Leistungsansprüchen; Voraussetzungen; Entlastung von Darlehensverbindlichkeiten; Konkurrenz der Interessen des Anspruchsberechtigten mit jenen seiner Angehörigen)
VwGH 18.03.1997, 95/08/0031
Vor dem Hintergrund der im Erk ausführlich dargestellten Rsp des VwGH, kann die vorliegende Beschw näml schon deshalb nicht Erfolg haben, weil die Anspruchsübertragung danach nicht iSd G „im Interesse des Anspruchsberechtigten oder seiner nahen Angehörigen gelegen ist“.