§ 10 Abs 1 WSHG (Hilfe zum Lebensunterhalt; Verfügbarkeit eigener Mittel; Unterhaltsverpflichtungen; Verpflichtungserklärung eines Dritten; Abgabe dieser Verpflichtungserklärung gegenüber der Sozialhilfebehörde)
VwGH 11.02.1997, 96/08/0279
Im StaatsbürgerschaftsVerf ohne Rechtsgrundlage abverlangte Verpflichtungserklärungen Dritter gegenüber der Beh entfalten in sozialhilferechtl Sicht keine Wirkungen in der Richtung, dass sie einen an sich gegebenen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ausschlössen. Es seien vielmehr in einem solchen Fall allenfalls (ges oder vertragl) gegenüber der Hilfesuchenden bestehende Unterhaltsverpflichtungen dahin zu prüfen, in welcher Höhe sie bestünden, ob sie in dieser Höhe leicht realisierbar sind und ob sie insoweit die Höhe der Sozialhilferichtsätze erreichten.