§ 9 Abs 1 PflanzenschutzmittelG (PMG) (Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, Einholung eines Gutachtens der Bundesanstalt für Pflanzenschutz)
§ 9 Abs 3 PflanzenschutzmittelG (PMG) (unvollständige Angaben im Antrag, Mängelbehebungsauftrag)
§ 13 Abs 2 PflanzenschutzmittelG (PMG) (Antrag auf Erneuerung der Zulassung, unvollständige Angaben; Mängelbehebungsauftrag, sofern mit Schutz der Gesundheit von Menschen und der Umwelt vereinbar)