§ 4 Abs 1 KOVG (Dienstbeschädigung, Ursächlichkeit; Wahrscheinlichkeit, Begriff)
VwGH 10.04.1997, 95/09/0122
Für die Auslegung des Begriffes „wahrscheinl“ iSd § 4 Abs 1 KOVG ist der allg Sprachgebrauch maßgebend. Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftl Lehrmeinung erhebl mehr für als gegen einen ursächl Zusammenhang spricht.