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VwGH 10. 4. 1997, 95/09/0122 (KRIEGSOPFERVERSORGUNG)

JudikaturKRIEGSOPFERVERSORGUNGZfV 1998/787ZfV 1998, 364

§ 4 Abs 1 KOVG (Dienstbeschädigung, Ursächlichkeit; Wahrscheinlichkeit, Begriff)

VwGH 10.04.1997, 95/09/0122

Für die Auslegung des Begriffes „wahrscheinl“ iSd § 4 Abs 1 KOVG ist der allg Sprachgebrauch maßgebend. Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftl Lehrmeinung erhebl mehr für als gegen einen ursächl Zusammenhang spricht.

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