§ 66 Abs 2 lit i KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung, Verkehrsunzuverlässigkeit, bestimmte Tatsache; Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h, Feststellung mit technischen Hilfsmittel; Bindungswirkung von Straferkenntnissen, nur soweit Tatbild reicht)
VwGH 22.04.1997, 96/11/0291