§ 66 Abs 2 lit b KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung, Verkehrsunzuverlässigkeit, aus bestimmten Tatsachen zu erschließende Sinnesart)
§ 66 Abs 3 KFG (ebenso; Berücksichtigung strafgerichtlicher Verurteilungen ohne Bezug zur StVO; Verbrechen der Vergewaltigung der Lebensgefährtin)