§ 81 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Änderung nach Genehmigung, Interessensschutz gemäß § 74 Abs 2 ; Erhöhung bereits bestehender Immissionen, Genehmigungspflicht)
VwGH 22.04.1997, 96/04/0284
Im BeschwFall brachten die Bf schon im VerwVerf erster Inst vor, und hielten diesen Einwand bis zuletzt aufrecht, durch die geplante Änderung der gegenständl Betriebsanlage durch Errichtung einer Tiefkühlzelle werde eine Ausweitung der Kapazität der gesamten Anlage und damit eine Erhöhung der von der bereits bestehenden Anlage auf die Bf einwirkenden Immissionen ermöglicht. Da eine solche Annahme nicht von vornherein als ausgeschlossen bezeichnet werden kann, wäre es Sache der bel Beh gewesen, sich mit diesem Einwand auseinanderzusetzen und die zur Beurteilung dieser Frage erforderl Feststellungen zu treffen.