§ 39 Abs 2 GewO 1994 (Gewerberechtlicher Geschäftsführer und Pächter, Bestellung, Voraussetzungen, entsprechende Betätigungsmöglichkeit im Betrieb; Tätigkeit in fünf weiteren Gastgewerben und Gewerbe der Wirtschaftsberatung)
VwGH 12.11.1996, 96/04/0206