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VwGH 10. 12. 1996, 96/04/0157 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1998/759ZfV 1998, 358

§ 108 Abs 1 Z 4 GewO 1994 (Rauchfangkehrer, Ausübung, besondere Voraussetzungen, Bedarf; Verhältnis von Angebot und Nachfrage)

VwGH 10.12.1996, 96/04/0157

Im InstZug wurde gem § 340 Abs 1 letzter Satz GewO 1994 festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Ausübung des Rauchfangkehrerhandwerkes gem § 108 Abs 1 Z 4 und Abs 2 GewO 1994 durch den Bf an einem näher bezeichneten Standort und für ein bestimmtes Kehrgebiet nicht vorlägen.

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