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VwGH 22. 4. 1997, 96/04/0127 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1998/757ZfV 1998, 357

§ 79 Abs 1 GewO (Betriebsanlagen, nachträgliche Auflagenvorschreibung, erforderlicher Interessensschutz; Brandschutz, „Türen sind selbstschließend einzurichten“, zweiflügelige Türen, Geltung für Steh- und Gehflügel; „brandbeständig gemäß ÖNORM B 3850“, Vorschrift für eine bestimmte Kennzeichnung, keine)

§ 367 Z 26 GewO (Strafbestimmungen, Nichteinhaltung von Bescheidauflagen)

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