§ 79 GewO (Betriebsanlage, nachträgliche Auflagenvorschreibung, Voraussetzungen, kein hinreichender Interessensschutz trotz Einhaltung bestehender Auflagen; bloß abstrakte Eignung zur Gesundheitsgefährdung, Rechtfertigung für Auflagenvorschreibung, keine)
VwGH 12.11.1996, 94/04/0174