§ 4a Sbg PrivatzimmervermietungsG 1966 (Privatzimmervermietung, Ankündigung; Normadressat, Vermieter; Verwaltungsübertretung, Täter)
VwGH 25.02.1997, 96/04/0188
Mit angef B wurde der Bfin zur Last gelegt, sie habe als Privatzimmervermieterin zu verantworten, dass Frau G im Bahnhofsgebäude des Hauptbahnhofes Fremden ihre Wohnung zur Übernachtung angeboten habe, obwohl die Ankündigung der Privatzimmervermietung nur in näher umschriebener Weise erfolgen dürfe.