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VwGH 19. 3. 1997, 97/01/0171 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/740ZfV 1998, 354

§ 4 AsylG 1991 (Asylausdehnung auf Familienangehörige; Asylgewährung an Asylwerber erforderlich)

VwGH 19.03.1997, 97/01/0171

Die in § 4 AsylG 1991 vorgesehene Ausdehnung der Gewährung von Asyl an ehel und außerehel Kinder und den Ehegatten setzt schon allein nach ihrem Wortlaut voraus, dass einem Elternteil bzw Ehegatten bereits Asyl gewährt worden ist. Im BeschwFall wurde aber der Berufung des Ehemannes der Bf gegen den seinen AsylA abweisenden B des Bundesasylamtes mit B der bel Beh keine Folge gegeben. Dem Ehemann der Bf wurde somit nicht Asyl gewährt, sodass eine Ausdehnung der Asylgewährung auf die Bf von vornherein ausschied. Sollte in dem beim VwGH anhängigen Verf der den Ehemann der Bf betr AsylversagungsB aufgehoben und diesem im dann fortzusetzenden beh Verf Asyl gewährt werden, wäre die Bf - ungeachtet der RK des ihren AusdehnungsA abweisenden angef B - nicht gehindert, einen neuerl AusdehnungsA zu stellen (VwGH 22.06.1994, 94/01/0092).

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