§ 17 Abs 2 FrG idF BGBl 1996/436 (Ausweisung von Fremden; Unvermögen des Nachweises des Besitzes oder der Mittel zum Unterhalt innerhalb eines Monats nach der Einreise; Erforderlichkeit der sofortigen Ausreise im Interesse der öffentlichen Ordnung)
VwGH 22.05.1997, 96/21/1007