§ 36 FrG (Abschiebungsaufschub, keiner; Fehlen der Voraussetzungen für Abschiebung)
VwGH 19.06.1996, 96/21/0446
Gegen den Bf ist weder ein Aufenthaltsverbot noch eine Ausweisung durchsetzbar. In § 36 Abs 1 FrG ist die Abschiebung als jene Maßnahme definiert, die der Durchsetzung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme, also eines Aufenthaltsverbotes oder einer Ausweisung, dient. Die Auffassung der bel Beh, dass die Voraussetzungen einer Abschiebung nicht gegeben sind, entspricht daher dem G.