§ 19 FrG (Eingriff in das Privat- oder Familienleben eines Fremden durch Ausweisung oder Aufenthaltsverbot, Dringendgebotensein für die Erreichung der in Art 8 Abs 2 MRK genannten Ziele; zweieinhalbjähriges Kind)
VwGH 22.05.1997, 96/21/0142
Die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme gegen ein zweieinhalbjähriges Kind, das sich seit seiner Geburt in Österr aufhält und hier von seiner Mutter, gegen die eine aufenthaltsbeendende Maßnahme nicht zul ist, betreut wird, widerspricht in der Regel § 19 FrG, weil dafür ein zwingendes soziales Bedürfnis iSd Art 8 Abs 2 MRK regelmäßig nicht gegeben ist (vgl VwGH 04.12.1996, 96/21/0444). Dass diese Maßnahme zur Erreichung eines der in Art 8 MRK gen Ziele aus bes Gründen aber dennoch dringend geboten wäre, hat die bel Beh im vorliegenden Fall in Verkennung der Rechtslage auch nicht begründet. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.