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VwGH 19. 6. 1996, 96/21/0058 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/731ZfV 1998, 352

§ 37 Abs 4 FrG (Zuständigkeit der Behörde)

VwGH 19.06.1996, 96/21/0058

Die hier zur Beurteilung stehende Feststellung der bel Beh, es lägen die Voraussetzungen des § 37 Abs 4 FrG vor, beruht offensichtl auf der verfehlten Rechtsansicht, dass bei einem Ausspruch gem § 5 Abs 1 Z 3 AsylG 1991 jedenfalls eine Feststellung gem § 37 Abs 4 FrG zu erfolgen habe. Für einen Ausspruch gem § 37 Abs 5 FrG besteht aber nur in solchen Fällen eine gesetzl Grundlage, in denen eine Abschiebung zur Durchsetzung eines Aufenthaltsverbotes oder einer Ausweisung erforderl ist.

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