§ 48 Abs 1 FrG (Dauer der Schubhaft, Hinwirken auf möglichst kurze Dauer, Bemühungen um Heimreisezertifikat, Möglichkeit der Urgenzen bei diplomatischen Vertretungen, keine)
§ 51 Abs 1FrG (Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat)
VwGH 25.04.1997, 96/02/0236