§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtlingseigenschaft; Verfolgungsgefahr; Einberufung zum Militärdienst, Albaner in Jugoslawien)
VwGH 19.03.1997, 96/01/0023
Der Bf hat dargelegt, dass er als Albaner sofort in den Krieg sollte. Er behauptete sohin eine aufgrund der Zugehörigkeit zur alban Volksgruppe ungünstigere Behandlung nach der erfolgten Einberufung, als sie Angehörige anderer Volksgruppen ausgesetzt gewesen wären. Träfen die Behauptungen des Bf zu, so könnte ihnen nicht ohne Durchführung von Ermittlungen (darüber, welche Praxis seitens der jugoslaw Beh betr Verwendung von Wehrpflichtigen alban Herkunft im Vergleich zur Verwendung von Angehörigen anderer Volksgruppen in der „Jugoslaw Föderation“ gepflogen wird) die asylrechtl Relevanz abgesprochen werden. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.