vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 22. 5. 1997, 95/21/0633 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/719ZfV 1998, 348

§ 6 Abs 3 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Antrag auf Verlängerung; Antragstellung vor Ablauf der Geltungsdauer der Bewilligung; relativ kurze Fristversäumung)

VwGH 22.05.1997, 95/21/0633

Im Lichte des im Art 8 MRK gewährleisteten Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens führt bei ASt, die sich jahre- bzw jahrzehntelang im Bundesgebiet aufgehalten haben oder bei denen spezif private oder familiäre Interessen vorliegen, eine relativ kurze Versäumung der Frist des § 6 Abs 3 AufG (7 Tage) nicht zum Untergang des Rechts auf Verlängerung einer Bew gemäß §§ 4 Abs 1 und 6 Abs 2 zweiter Satz AufG (vgl dazu VwGH 20.03.1996, 95/21/0714). Aus den vorgelegten VerwAkten ist ersichtl, dass der Bf eine Bestätigung seines Vaters vom 10. 6. 1994 vorgelegt hatte, wonach sich der Bf (jedenfalls) seit 15. 6. 1988 bei seinem Vater in Österr aufhält. Infolge Verkennung der oben aufgezeigten Rechtslage setzte sich die bel Beh mit diesem Vorbringen nicht auseinander und belastete den angef B daher mit inhaltl Rechtswidrigkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!