§ 18 Abs 2 Z 6 FrG (Anwendbarkeit bei gerichtlicher Verurteilung)
VwGH 19.06.1996, 95/21/0595
§ 18 Abs 2 FrG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Tatsachen, die eine Gefährdung der im Abs 1 leg cit genannten Interessen indizieren. Die Anwendung der Z 6 des Abs 2 hat nicht zur Voraussetzung, dass wegen eben dieses Verhaltens eine gerichtl Verurteilung vorliegt. Kommt es aber - wie im BeschwFall - zu einer rechtskräftigen gerichtl Verurteilung, so wird deswegen die Z 6 nicht anwendbar, weil sie im Verhältnis zur rechtskräftigen gerichtl Verurteilung (Z 1) die speziellere Best ist.