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VwGH 26. 6. 1996, 95/20/0427 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/710ZfV 1998, 346

§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Minderjähriger; inländische Fluchtalternative; Verfolgungsintensität)

VwGH 26.06.1996, 95/20/0427

Es trifft zwar zu, dass der Bf auf den Vorhalt der bel Beh, es habe für ihn möglicherweise in anderen Teilen seines Heimatlandes, insbes während seines Aufenthaltes in Istanbul, eine „inländ Fluchtalternative“ bestanden, in der von ihm erstatteten Berufungsergänzung nicht eingegangen ist, doch erweist sich die Heranziehung dieses Abweisungsgrundes auch ohne ausdrückl Bestreitung durch den Bf als nicht stichhältig. Aus dem Akt ergibt sich, dass der Bf zum Zeitpunkt seiner Anreise erst 14 Jahre alt war, er daher auch nach türkischem Recht (vgl auch Art 11 türk BGB in Bergmann-Ferid, VIII, 19) minderjährig war. Unter diesem Aspekt kann nicht davon ausgegangen werden, dass es für den Bf legal möglich oder zumutbar gewesen wäre, ohne seine Eltern und gesetzl Vertreter in einem Teil der Türkei Wohnsitz zu nehmen, in dem er einer individuellen Verfolgung nicht ausgesetzt gewesen wäre. Was für einen eigenberechtigten Erwachsenen gilt, kann nicht ohne weiteres auf einen Minderjährigen übertragen werden.

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