§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtlingseigenschaft; begründete Furcht vor Verfolgung aus Gründen der FlKonv; Kurde in der Türkei; Duldung von Übergriffen nichtstaatlicher Stellen durch Behörden, Beendigung von Hilfsdiensten für die PKK, Bedrohungen durch PKK, Prüfung, ob staatlicher Schutz gewährleistet ist)
VwGH 09.05.1996, 95/20/0166