§ 3 Abs 1 AufG (Rechtsanspruch; gemeinsamer Haushalt)
VwGH 25.04.1997, 95/19/1567
Dass der Rechtsanspruch dadurch erlösche, dass die Bfin mit ihrem Gatten nicht im gemeinsamen Haushalt lebe und die beiden mj Kinder sich in China befänden, was nicht „iSd § 3 AufG“ liege, findet im G keine Deckung.