§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtlingseigenschaft; Zusammenhang mit in der FlKonv genannten Gründen; Misshandlungen zur Erpressung eines Geständnisses in einer Diebstahlssache; Bestrafung wegen Desertion, Gefahr höherer Bestrafung aus Konventionsgründen)
VwGH 19.03.1997, 95/01/0039