§ 6 Abs 6 AMPFG (Sondernotstandshilfe; Kostentragungsregel; teilweise Kostentragung durch Gemeinden)
§§ 2 ff F-VG (Finanzausgleich; Tragung des Aufwandes; keine Voraussetzung der Gesetzmäßigkeit des den Aufwand verursachenden Vollzuges für Verpflichtung der Gebietskörperschaften zur Tragung des Aufwandes gemäß Finanzausgleich)