§ 54 Abs 2 Tir FLG 1978 (Ermittlung der Anteilrechte, Beachtlichkeit des letzten ruhigen Besitzstandes und der örtlichen Übung, außer wenn Umfang und Zugehörigkeit der Teilwaldrechte auf dem Wege ihres urkundlichen Nachweises ausreichend feststellbar)
VwGH 08.04.1997, 94/07/0093