§ 21 Abs 3 Krnt FLG 1979 (gemeinsame Anlagen; Übertragung in das Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften, wenn sie für die Anlagen zu sorgen haben; Zuteilung der übrigen Anlagen zu den zu bildenden Erhaltungsgemeinschaften, sofern sie nicht von der Gemeinde übernommen wurden)
VwGH 08.04.1997, 94/07/0076