§ 9 Abs 1 lit g Sbg BauPolG (Baubewilligung, Versagungsgründe; Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts einer Partei; demonstrative Aufzählung; Vorschriften für Flächenwidmungspläne und die Versagung der Genehmigung bei Gesetzwidrigkeit der Flächenwidmungspläne begründen keine subjektiven Rechte)