§ 23 Abs 5 lit a Stmk ROG 1974 (reines Wohngebiet, zulässige Bauten, Nutzungen zur Deckung täglicher Bedürfnisse der Bevölkerung oder die dem Gebietscharakter nicht widersprechen; Bestehen entsprechender Betriebe nicht in jedem Fall erforderlich; Zeichenbüro)
VwGH 24.04.1997, 96/06/0269