§ 31 Abs 4 Tir ROG 1994 (Bauansuchen, Abweisung; Widerspruch zu Verordnung aufgrund des Gesetzes)
§ 38 Abs 1 Tir ROG 1994 (Wohngebäude, zulässige Bauten; Wohngebäude, Büros, Betriebe und Einrichtungen für soziale und kulturelle Bedürfnisse und keine unzumutbare Belästigung)