§ 118 Abs 9 Z 4 Nö BauO idF LGBl 8200-12 (Baubewilligung, subjektive Rechte der Nachbarn; Bebauungsweise, Bebauungshöhe, Abstände; bei Vorhaben, die einer gewerbebehördlichen Bewilligung bedürfen die einzigen subjektiv öffentlichen Rechte im Bauverfahren; Campingplatz)