§ 41 Abs 2 lit b Oö BauO 1976 (Gebäude, Begriff; überdachter Bau mit lichter Raumhöhe von mindestens eineinhalb Meter)
§ 61 Oö BauO 1976 (baupolizeilicher Auftrag; Bewilligungspflicht zum Zeitpunkt der Errichtung und der Erteilung des Auftrags; Differenzierung nach bewilligungsfähigen und anderen Anlagen; Auftrag nach 1. 1. 1995; nicht mehr hinsichtlich anzeigepflichtiger Vorhaben)