§ 4 Krnt GdKanalisationsG (Anschlussverpflichtung, bescheidmäßiger Anschlussauftrag)
§ 5 Abs 1 lit a Krnt GdKanalisationsG (Ausnahmen von der Anschlussverpflichtung; Anschlusskosten um mehr als 50 vH über den durchschnittlichen Anschlusskosten eines Abschnitts, sonstige schadlose Verbringung der Abwässer gewährleistet)